Verlängerung, Rückgabe, Ersatz
Wie kann ich die Leihfrist verlängern?
Eine Verlängerung der Leihfrist ist in der Bibliothek, telefonisch und über www.voebb.de möglich.
Wie oft kann eine Verlängerung durchgeführt werden?
Die Leihfrist kann bis zu zweimal verlängert werden.
Wann ist eine Verlängerung möglich?
Wenn die Hälfte der Leihfrist abgelaufen ist, kann eine Verlängerung durchgeführt.
Wann ist eine Verlängerung nicht möglich?
Es ist möglich, dass auch andere Leser sich für das Exemplar, das Sie ausgeliehen haben, interessieren und es vorgemerkt haben.
Liegt so eine Vormerkung vor, dann ist eine Verlängerung ausgeschlossen.
Sie müssen dann den Titel bis zu Ihrem Abgabetermin wieder zurückgeben.
Wie kann ich feststellen, was ich entliehen habe und wann ich etwas zurückgeben muss?
Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten.
Auf jeder Ausleihquittung steht was Sie ausgeliehen haben und das Datum der Rückgabe.
In jeder Bibliothek können Sie Ihr Benutzerkonto an einem Bibliothekscomputer aufrufen.
Das ist auch von überall mit einem Internetzugang möglich.
In jeder Bibliothek können Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Theke jederzeit Auskunft geben.
Kann auch zu Hause nachschauen, was ich alles ausgeliehen habe?
Ja. Dazu benötigen Sie einen Internetzugang.
Auf der Webseite des VÖBB (Verbubd öffentlicher Bibliotheken Berlins) können Sie Ihr Benutzerkonto aufrufen.
Dazu benötigen Sie Ihre Ausweisummer und Ihr Passwort.
Was ist ein Benutzungskonto?
Ihr Benutzungskonto der Bibliothek enthält neben Ihren persönlichen Daten, wie z.B. Name und Adresse, sämtliche aktuellen Ausleihdaten.
Sie können Ihr Konto über unsere Computer in der Bibliothek oder im Internet auf der Webseite des VÖBB einsehen, Ausleihfristen verlängern und ausgeliehene Bücher oder andere Medien vormerken.
Dafür benötigen Sie Ihre Ausweisnummer und das Ihr Passwort.
Wie melde ich mich bei meinem Benutzerkonto an und wie lautet mein Passwort?
Gehen Sie an einem Computer in der Bibliothek oder auf der Webseite des VÖBB zum Menüpunkt "Mein Konto".
Geben Sie dort Ihre 11-stellige Ausweisnummer ein.
Die Nummer beginnt nach den Zeichen X11<.
Wenn Sie sich noch kein Passwort vergeben haben, ist Ihr Passwort ist das achtstellige Geburtsdatum ohne Punkte. Zum Beispiel 01051882 für das Datum 01.05.1980.
Muss ich die Medien in die Bibliothek zurückbringen, in der ich diese ausgeliehen habe?
Nein, die Rückgabe kann in jeder Bibliothek des Verbundes der öffentlichen Bibliotheken in Berlin erfolgen.
Es entstehen dann aber, für den Rücktransport zu der Bibliothek der das Exemplar gehört, Gebühren.
Die Höhe der Gebühren finden Sie in der Entgeltordnung.
Was geschieht, wenn ich etwas nicht rechtzeitig zurückbringe?
Wenn Sie etwas zu spät zurückbringen, müssen Sie eine Gebühr bezahlen.
Für Kinder und Schüler beträgt die Gebühr pro Exemplar für jeden Tag 0,10 EUR.
Alle anderen Leser oder Leserinnen müssen pro Tag und Exemplar 0,25 EUR bezahlen.
Werde ich daran erinnert, dass meine Leihfrist abgelaufen ist?
Nein, darauf müssen Sie selber achten.
14 Tage nach Ablauf der Leihfrist erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben. Die Gebühren entstehen unabhängig vom Erhalt eines Erinnerungsschreibens.
Was passiert wenn ich trotz Erinnerung vergesse die Medien zurückbringen?
Dann sind wir dazu verpflichtet, Sie zu mahnen.
Dadurch entstehen für Sie Gebühren.
Die Höhe der Mahngebühren ist in der Entgeltordnung festgelegt.
Um weitere Kosten zu vermeiden, geben Sie die rückgeforderten Exemplare umgehend zurück.
Ich kann einfach das Exemplar nicht wiederfinden, was nun?
Sollten Sie trotz gründlicher Suche das entliehene Exemplar nicht wiederfinden, müssen Sie es ersetzen.
Was passiert, wenn ich etwas beschädigt oder verloren habe?
Jedes verlorene Exemplar muss ersetzt werden.
Für den Verlust oder die Beschädigung müssen Sie Schadenersatz leisten.
Wenn Sie ein Medienpaket ausgeliehen haben und davon ein Teil fehlt, müssen Sie das gesamte Medienpaket ersetzen.
Das wäre der Fall, wenn Sie zum Beispiel ein Buch mit einer CD ausgeliehen haben und Ihnen ist die CD abhanden gekommen. Sie müssen in einem solchen Fall ein neues, identisches Exemplar kaufen und der Bibliothek geben.
Sie müssen außerdem eine Gebühr für den Ersatz des Verbuchungsträgers in Höhe von 2,50 EUR bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern als Beschädigung angesehen wird.
Muss ich auch ein Exemplar oder eine Hülle ersetzen, wenn ich es bereits beschädigt aus der Bibliothek mitgenommen habe?
Ja, wenn es nicht bereits vermerkt ist und wenn Sie das nicht bei der Ausleihe gesagt haben.
Es ist ganz wichtig, bereits vorhandene Beschädigungen, zum Beispiel an CD-Hüllen, beim Entleihen an der Theke zu melden, damit das notiert werden kann.
Wir müssen sonst annehmen, dass Sie das Exemplar in einem einwandfreiem Zustand erhalten haben.
Fragen und Antworten zu anderen Themen:
Bibliotheksausweis.
Ausleihe, Bestellung.
Internetnutzung in den Bibliotheken.
Angebote, Veranstaltungen, Bibliotheksbenutzung.
Auf dieser Seite kommen 6 Begriffe vor, die im Wörterbuch in Standardsprache erklärt werden. Das sind die Begriffe: Leihfrist, Bibliothek, Vormerkung, Ausleihquittung, Medien, CD.
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