Internet- und Office-Benutzungsordnung

Die Stadtbibliothek Marzahn-Hellersdorf ermöglicht ihren Leserinnen und Lesern in Bibliotheken des Bezirkes den Zugang zu Internet- und Office-Arbeitsplätzen.

Die Nutzung dieser Dienstleistung unterliegt den Regelungen dieser Benutzungshinweise und den Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin vom 31. Januar 2006, § 2 Abs. 4, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 3.

Durch Benutzung der Internet- und Officeplätze wird diese Benutzungsordnung anerkannt.

Kenntnisse in Bedienung und Nutzung eines Computers bzw. des Internets sind erforderlich. Hilfestellungen werden auf Nachfrage und bei Möglichkeit angeboten.

Die Stadtbibliothek Marzahn-Hellersdorf ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge abgerufen werden.

Für die Funktionsfähigkeit der Leitungen gibt es keine Gewähr.

Für einwandfreie Funktion von Geräten, Programmen und Anwendungen übernehmen wir keine Gewähr, auch nicht für daraus resultierende Folgeschäden.

Die Benutzung eigener Programme und CD-ROM und das Speichern von Dateien oder Dokumenten auf der Festplatte dieser Computer sind nicht erlaubt.

Die Benutzung von USB- Speichermedien ist erlaubt. In einigen Einrichtungen können mobile Diskettenlaufwerke und Kartenlesegeräte gegen Hinterlegung eines Pfandes ausgeliehen werden.

Die Stadtbibliothek Marzahn-Hellersdorf haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer durch die Nutzung des Internets zum Beispiel die Offenlegung seiner persönlichen Daten entstehen.

Die Bibliotheken haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Datenträgern wie zum Beispiel Disketten entstehen, wenn diese auf anderen Computern verwendet werden. Wenn Sie keine Disketten besitzen, können Sie in der Bibliothek Disketten kaufen.

Der Zugriff auf Chat-Programme, Webseiten mit gesetzwidrigen, unsittlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder zur Gewalt auffordernden Inhalten ist untersagt.

Es ist untersagt, bei der Nutzung der Computer gegen einschlägige Regelungen (u.a. Strafgesetzbuch, Jugendschutzgesetz, Datenschutzgesetz) oder gegen den moralischen Kodex der Gesellschaft zu verstoßen oder diese Dienstleistung zu kommerziellen Zwecken zu nutzen. Personen, die gegen diese Regelungen verstoßen haften im Schadensfall und können von der Benutzung ausgeschlossen werden.

Für weitere Arbeiten am Computer können die Möglichkeiten von Microsoft Office Professional (Word, Excel, Power Point, Publisher und Access 2003) genutzt werden.

Bei den kombinierten Internet- und Office- Plätzen wird durch den Leser oder die Leserin die Nutzungsart vor Beginn der Arbeit bestimmt (Internet oder Office).

Für das Internet ist die maximale Nutzungszeit auf 60 Minuten, bei den Office-Arbeitsplätzen ist die Nutzungszeit auf 120 Minuten begrenzt.

Die Internet- und Office- Computer können nach vorheriger Reservierung genutzt werden. Die Entscheidung, ob Voranmeldungen angenommen werden, fällt die Bibliotheksleitung vor Ort.

Reservierungen werden jeweils für die laufende und die kommende Woche angenommen.

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin kann der PC nach Ablauf von 10 Minuten durch einen anderen Besucher besetzt werden. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Nutzungsdauer.

Vor Beginn der Computerbenutzung durch Leserinnen und Leser wird gegen Abgabe eines Personaldokumentes (Personalausweis, Pass, Führerschein oder Schülerausweis) eine Chipkarte zur Zugangssteuerung ausgegeben. Nach Einlegen der Karte ist der Zugang zum Computer je nach festgelegter Nutzungsart möglich, die Benutzungszeit wird sekundengenau abwärts gezählt. Ist die Zeit abgelaufen, wird der Zugang automatisch abgemeldet. Die Leserinnen und Leser werden auf dem Bildschirm ständig über die verbleibende Nutzungszeit informiert.

Der Kurzrecherchecomputer in der Bezirkszentralbibliothek Mark Twain(BZB) ist für alle Besucher frei zugänglich. Die Nutzungszeit beträgt maximal 20 Minuten. Der Zugriff wird ebenfalls mit einer Chipkarte gesteuert.

Die Spiele- Computer in der BZB Mark Twain und in der Stadtteilbibliothek Erich Weinert stehen zur freien Verfügung durch Kinder bereit. Hier erfolgt keine Nutzungssteuerung per Chipkarte.

Der Recherchecomputer im Bereich "Arbeit und Beruf" in der BZB Mark Twain kann ebenfalls ohne Zugangssteuerung und ohne Anmeldung durch alle Besucher und Besucherinnen genutzt werden.

Das Personal der Bibliotheken kann jederzeit die Benutzung des Internets und der Office-Arbeitsplätze unterbrechen, zeitlich erweitern, einschränken oder verbieten. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

Für grob fahrlässige und vorsätzliche Schadenszufügung an Hard- und Software haftet der Benutzer. Im Interesse aller bitten wir, mit der Hard- und Software sorgfältig umzugehen. Sollte während der Arbeit an den Geräten ein Fehler auftreten, bitte das Personal am Beratungsplatz informieren. Versuche, den Fehler selbst zu beheben oder den Rechner neu zu starten, sind zu unterlassen.

Vor dem Drucken von Seiten benutzen Sie bitte die Druckvorschau. Es sind grundsätzlich alle Ausdrucke kostenpflichtig (siehe unten Entgeltregelung).

Beim Drucken von Texten, Bildern und anderen Materialien ist das Urheberrecht zu beachten.

Die Benutzung von eigenen Druckmedien ist ausgeschlossen.

Entgeltregelung

  • Ausdruck auf DIN A4 (s/w) kostet je Blatt 0,15 EUR.
  • Ausdruck auf DIN A4 (farbig) kostet je Blatt 0,25 EUR. 1
  • Eine Ersatz-Chipkarte bei unsachgemäßer Bedienung kostet je Chipkarte 20,00 EUR.

1 Farbige Ausdrucke sind nicht in jeder Bibliothek möglich.

Auf dieser Seite kommen 5 Begriffe vor, die im Wörterbuch in Standardsprache erklärt werden. Das sind die Begriffe: Stadtbibliothek, CD, CD-ROM, Bibliothek, Disketten.

Auf dieser Seite kommen 10 Begriffe vor, die im Wörterbuch in leichter Sprache erklärt werden. Das sind die Begriffe: Bibliothek, Internet, Stadtbibliothek, Benutzungsbedingungen, CD, Computer, Webseiten, Kodex, Chipkarte, Urheberrecht.