Fernleihe

Als Fernleihe bezeichnet man eine kostenpflichtige Dienstleistung einer Bibliothek, bei der Literatur aus anderen Bibliotheken und anderen Regionen zur Ausleihe besorgt wird.

Das Verfahren unterliegt den Festlegungen der Leihverkehrsordnung.

Im Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins ist die Ausleihe aus einer anderen öffentlichen Bibliothek in Berlin keine Fernleihe. Diese Ausleihe bezeichnen wir als Verbundleihe.

Wort oder Wörter mit gleicher Bedeutung:

Leihverkehr

In diesem Text kommt der Begriff Bibliothek vor, der auch in diesem Wörterbuch erklärt wird.